Allgemeine Geschäftsbedingungen des YOGAlofts
§ 1 Dienstleistungsgegenstand
a) Das YOGAloft-Team verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der vereinbarten Yogakurse und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten zu betreuen.
b) Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Kurs- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.
c) Die vereinbarte Kurs- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
§ 2 Kurs-Einheiten
a) Die Dauer einer Yogakurs-Einheit richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Kürzere oder längere Kurseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
b) Die Teilnahme an einem Yogakurs ist erst nach dem Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens durch den Kunden, nach Beurteilung durch den Yoga-Kursleiter (in Einzelfällen durch die Sichtung einer hinzugezogenen Ärztin) möglich.
§ 3 sonstige Leistungen
Das YOGAloft-Team steht seinen Kunden außerhalb der Kurszeiten von Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 17:00 Uhr, per Telefon, Facebook und Email zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit.
§ 4 Haftung
a) Das YOGAloft-Team schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
b) Eine Haftungsausschlusserklärung wird hiermit vom Kunden akzeptiert und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
c) Das YOGAloft-Team haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
d) Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen vom YOGAloft vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Das YOGAloft-Team übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Kunde von diesen erhalten hat.
e) Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung vom YOGAloft, um etwaige gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.
f) Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der YOGAloft-Kurseinheiten auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zur Kurseinheit.
§ 5 Zahlungsbedingungen
a) Die Abrechnung der Yogakurs-Einheit erfolgt im Voraus und ist innerhalb von 14 Tagen mit dem Kursbeginn zu bezahlen.
b) Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Das YOGAloft-Team behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Verhinderung und Ausfall
a) Der Kunde ist nicht verpflichtet sich vom Yogakurs abzumelden.
b) Sollte die Kurseinheit aufgrund unvorhergesehener Umstände unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls an einer anderen Stätte statt oder wird nach Absprache verschoben.
c) In Ausnahmefällen (wie z.B. Krankheit, Urlaub, etc.) kann ein gleichwertiger Kursleiter die Betreuung übernehmen.
d) Sollte der Kunde die Kursstunde nicht besuchen können, darf er eine Ersatzperson schicken oder mit Absprache des YOGAloft-Teams die Kursstunde (innerhalb des aktuellen Kurszeitraums) nachholen.
§ 7 Ersatzansprüche
Bei einer kurzfristigen Yogakurs-Absage durch das YOGAloft-Team können keine Ersatzansprüche gemacht werden. Bereits gezahlte Kurseinheiten werden gutgeschrieben.
§ 8 Datenschutz
a) Die personalbezogenen Daten des Kunden werden vom YOGAloft-Team gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgegangenen Leistungsgegenstandes verwendet.
b) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
§ 9 Geheimhaltung
a) Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vom YOGAloft-Team Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Betreuung hinaus.
b) Das YOGAloft-Team hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Kurs- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Betreuung hinaus.
§ 10 Sonstige Vereinbarungen
a) Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Kurseinheiten als verbindlich an, sofern diese beidseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Email, SMS, Facebook, etc..
b) Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Dienstleistung des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
§ 11 Schlussbestimmungen
a) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung der Schriftform ist schriftlich zu fixieren.
b) Sollte eine der vorangegangenen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem Sinn nach am nächsten kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
c) Als Gerichtsstand wird Neubrandenburg vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Haftungsausschluss
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